Jugendschutz

Veranstaltungen von kulturig e.V.

Kulturig e.V. folgt bei seinen Veranstaltungen den Richtlinien, die das Jugendschutzgesetz  zu Tanzveranstaltungen vorsieht. So werden bei allen Veranstaltungsformaten und in allen Veranstaltungsorten, die kulturig bespielt, folgende Regelungen angewendet:

 

Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Zugang bei Veranstaltungen grundsätzlich ohne die Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Erziehungsbeauftragten gestattet. Sollte die Veranstaltung bis nach 24:00 Uhr dauern, müssen die Minderjährigen die Veranstaltung dann zu 24:00 Uhr verlassen. Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Besuch von Veranstaltungen generell nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt. Der Erziehungsberechtigte kann allerdings eine andere, volljährige Person im Rahmen einer schriftlichen Erziehungsbeauftragung mit der Erziehung bzw. Aufsicht des Jugendlichen beauftragen. Diese gilt im Falle von Jugendlichen ab 16 Jahren auch für die Zeit nach 24:00 Uhr.

Einen entsprechenden Vordruck zur Erziehungsbeauftragung bieten wir Ihnen als Service zum Download an.

Erziehungsbeauftragung für Veranstaltungen von kulturig e.V.
18-04-09 Erziehungsbeauftragung-A5.pdf
Adobe Acrobat Dokument 193.4 KB

Fremdveranstaltungen

Bei Veranstaltungen, die von externen Veranstaltern (Fremdveranstaltungen) ausgerichtet werden, können andere Regelungen greifen. Bitte informieren Sie sich bei Fragen direkt beim entsprechenden Veranstalter. 

Gesetzliche Bestimmungen

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz können auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums eingesehen werden. 

 

 

Kinderermäßigung

  • Kinder unter 14 Jahren bekommen einen Rabatt von 20 % auf den Vorverkaufspreis.

Der Rabatt gilt nur bei Veranstaltungen von kulturig e.V., bei freier Platzwahl, nur solange der Vorrat reicht und ist nur in der Touristikinformation Rietberg oder telefonisch unter 05244/986-100 erhältlich.

 

 

Es ist immer nur eine Ermäßigung möglich.